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Montag, 4. Juli 2022

Sachverständiger, "Aha, ein(e) Jurist(in), Universität Wien, ein Jurist, Universität Graz, aso.".

 
Sehr geehtes https://www.bvwg.gv.at/ (Beachte: Spätere Erklärung zur Dissertation bei Promotion, Michael SACHS ein interessanter Fall, 1979 bis 1984.)!
 
Zitiere nochmals mit https://www.juridicum.at/fakultaet/geschichte/, "Das Studium der Rechtswissenschaften wurde 1978 grundlegend reformiert und insbesondere in ein Diplomstudium und ein darauf aufbauendes Doktoratsstudium gegliedert. Ersteres sollte die Berufsbefähigung insbesondere für die 'klassischen' Juristenberufe (Richter, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsbeamter) darstellen, während das Doktoratsstudium stärker wissenschaftlich orientiert war und nun u.a. wieder eine Dissertation erforderte. Kleinere Reformen erfolgten insbesondere 1999 und 2006; die Einführung eines dreigliedrigen Studiums im Sinne des sog. Bologna-Prozesses wurden sowohl von der Fakultät als auch von den Vertretern der Juristenberufe abgelehnt.". Stelle fest, der interessante Fall, ganz aktuell, 4. Juli 2022, der an Universität Wien promovierte Michael SACHS, er also in der Bestellung kritisiert. Es bei genauerem Studium der Nachricht noch viele interessante Details wird geben, aha. Bundeswettbewerbsbehörde, sie derzeit durch Frau Doktorin der Rechtswissenschaften mit Magisterium in Wien, aha, als solche Erklärung geübt. Dabei Natalie HARSDORF als Mag._ur.(a.) oder (a.) nur als eine Frau Sponsion leistete, später heiratete, somit Bindestrich den Namen, ja, NACHNAMEN zu Ehemann (oder Ehefrau) als solchen nachvollziehbar macht, aha. Die Dissertation  bei Natalie, vermute HARSDORF(Bindestrich)BORSCH als Mädchennamen, sie also als solche in Belegung der Promotion im Titel samt genannten Betreuer(inne)n vorliegend, bei Michael SACHS noch Vermutung offen scheint(, insbesondere, was das nunmehr neue Argument des 9. Juli 1982 betrifft). Der Gutachter, "Betrachte Frauen in Männerkleidung, bei Gleichberechtigung noch keine Damenkleidung für Herren ausgestellt. Männer mit Vorzug zu weiblicher Kleidung also diskriminiert werden, weil ja bei Männern keine Kleider oder Röcke in passender Ausstattung angeboten werden.". Mann mit Maske, er also mit Mann ohne Maske bei Impfung Eins, Zwei, Drei oder Vier notierend, "Na, sind die Juristinnen, die Herr Wolfgang SCHÜSSEL mit Brigitte BIERLEIN bestellte, nicht alle herzig? Fantastisch.".
 
 
In anderen Worten, nachdem es also eine Beauftragung des vormals in Graz diplomiert und promoviert habenden .................. gab, konnte man mit Diplomarbeit in Graz, welche in Wien nicht verlangt war, die Dissertation von diesem beauftragten Gutachter im Titel nachvollziehen. Der Richter, hier ohne Promotion, er also als (a.) oder (a) notierend, "Na, Herr Mag., da war der Dr.jur. fast ein Dr.iur., nur sagte (r.) wie (r), er gar keiner ist. Lesen Sie nur die Arbeit zum LL.M. ohne Abstand als LL. M. wie Doktor in Promotion, ah, Sponsion leider nicht vorhanden.", worauf der Gutachter, "Grandiose Vorstellung, Frau Magistra, ja, (a.) (a).".
 
Mit den besten Grüßen, löse https://phaidra.univie.ac.at/download/o:1329080, vermute Michael LANG als "Turbojuristen (mit fehlendem zweite_ Studium)".
 
 
 
 
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Ihre Prüfung der Fakultäten für Rechtswissenschaften, aha, sie also in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck keine Anpassung vornahmen.
 
Referenzen.
#. Hinweis: Löse, "Löse Bachelorarbeit zum Fall Michael SACHS, löse Masterarbeit zum Fall Michael LANG, löste PhD Arbeit zum Fall der Habilitierung.". 
#. Hinweis: Löse, "Löse Bachelorarbeit zum Fall Michael SACHS, löse Masterarbeit zum Fall Michael LANG, löste PhD Arbeit zum Fall der Habilitierung.". 
#. Hinweis: Löse, "Löse Bachelorarbeit zum Fall Michael SACHS, löse Masterarbeit zum Fall Michael LANG, löste PhD Arbeit zum Fall der Habilitierung.". 

Dienstag, 5. Juli 2022

Sachverständiger, "Informiere bei 1975 ungleich 1978 zu 9. Juli 1982, 2021 und 2022.".

 
Sehr geehrte Übung zu Reduktion von Unwissen (Beachte: Der interessante Fall Mag. ungleich Dr. und https://www.bvwg.gv.at/presse/portraits.html.)!
 
Nachdem es eine Möglichkeit wäre, dass Vorname PERL ungleich Vorname SACHS noch in jener Zeit zu Studium zugelassen wurde, in der man nicht als Magister die Fakultät für Rechts (und Staatswissenschaften) verlassen konnte, zeigt das Detail der Fakultät ungleich dem Jahr 1966 mit eben dieser Information die Feinheiten in den Argumenten an. Der Gutachter, vormals bei Erklärung zu (Frauen ohne Hosenrock und dem Jahr) 1919 nicht als (solche) Frau zugelassen, er(!) mit später als Frau Magistra erwiesener Richterin für den Fall [der(!) veränderten Studienordnung (ungleich der Fakultätsorganisation je solcher (einer!) Fakultät bei Institut für Staatswissenschaften an Fakultät für Sozialwissenschaften] ausrichten ließ, "Der Fall [(Mag.phil., 1991) mit (Dr.phil., 1993) und (vormals a.o.Univ.Prof., 2001)] FILZMAIER, ah, der Fall (Heinz) MAYER ungleich (Georg) WIN_KLER ja bei Dr.rer.pol. gar nicht so unwichtig war, wo doch Georg WINCKLER nicht in Rechtswissenschaften hätte habilitieren können, weil im Rahmen des Studiums der Staatswissenschaften wohl Schwerpunkt auf Wirtschaftswissenschaften legte. Was der Vorgänger von [(em.)o.Univ.Prof.Dr.techn.Dipl.Ing.] Heinz ENGL in diesem Fachbereich (angeblich) zu Stande brachte, sei mit dem Aufruf der Information zu https://geschichte.univie.ac.at/de/bilder/verleihung-der-oskar-morgenstern-medaille-roger-myerson-durch-altrektor-georg-winckler-rektor an dieser Stelle nicht näher beleuchtet, da an sich nicht in allen Argumenten hinreichend geprüft.". Der Übende, "Daher die Habilitierung des ebenso in Staatswissenschaften promovierten Dr.rer.pol. Heinz MAYER in jenem Fach, welches er ebenso als Dr._ur. mit j ungleich i erweisen konnte.". Ein möglicherweise im Jahr 1975 (ungleich 1979) immatrikuliert habender Magister (der Rechtswissenschaften), "Somit eine mögliche Interpretation zum Fall PERL lauten könnte. Herr Vorname, er als NACHNAME im Jahr 1975 zugelassen wurde, aber aufgrund der Möglichkeit in neuen Studienplan zu wechseln, von dieser Möglichkeit Gebrauch machte, da bereits diese ab 1975 bis 1978 als Gesetz vorgesehen wurde. Die Verordnung jedoch bis 9. Juli 1982 auf sich warten ließ, so dass im Fall der Immatrikulierung, ja, Zulassung zum Studium im Jahr 1979 es noch möglich war, in alter Studienordnung das Studium der Rechtswissenschaften abzuleisten.". Anderer Interpret, "Harald PERL insofern vielleicht so lange studierte, dass er nach 9. Juli 1982 auf neuen Studienplan wechselte, um als Magister der Rechtswissenschaften von der Fakultät für ebensolche verabschiedet zu werden. Oder, ja, an sich erst später, also, nach 9. Juli 1982 immatrikulierte, also, erst nach diesem Tag zu Studium zugelassen wurde. Es im Fall der Wirtschaftsuniversität Wien mit Dkfm. und dem Jahr 1966 auch gute Erklärung gab, die eben später bei Umstieg nicht mehr die Möglichkeit zum Titel Dr.rer.comm. offen ließ, so vom Umstieg auf das Magisterium Gebrauch gemacht wurde. Beachte, alle geprüften Fälle zu eben diesen Argumenten, sie dann auch in der Praxis von großer Relevanz.". Der Leser der bisher nicht im Titel genannten Dissertation von Michael SACHS, "Daher es im Fall Michael SACHS, dem Österreicher, denkbar ist, dass dieser (in jedem Fall als Nichtdeutscher) im Jahr 1979 (an Universität Wien) immatrikuliert hat, insofern aufgrund von 1975 bis 1978 aber nicht in die durch Verordnung umgesetzte Gesetzmäßigkeit gefallen ist, so dass bei damals alter Studienordnung vielleicht eben exakt diese Unsicherheit mit Promotion und Doktortitel das Studium der Rechtswissenschaften beendet sein konnte.". Leser der Information von Dissertation in Deutschland, somit anderem Michael SACHS, er also mit Titel zur Dissertation und Habil. Schrift von https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Sachs_(Rechtswissenschaftler) bemerkt, "Insofern der Fall Mag.Dr._ur. LL.M. ein interessanter Fall ist, weil ja eben diese Feinheit mit dem Titel Mag. nicht in allen Fällen möglich scheint. Denn, hätte Herr [(Mag.)Dr.jur. LL.M.] Alois AUTHERITH ebenso auf den neuen Studienplan gewechselt, um als Magister der Rechtswissenschaften zu gelten, dann hätte er Dissertation zu Promotion erweisen können, wo doch er selbst nicht Harald PERL und [Dr.(Matrikelnummer)] Michael SACHS in einer Person ist. So stellte sich ja heraus, dass Michael SACHS (nur) als Doktor genannt wird, insofern dies eben ohne Magisterium behauptet wird, wenngleich ab Einführung des Magisteriums die Ersten, Zweiten und Dritten Staatsexamen als solche nicht mehr abgehalten wurden. Darüber hinaus die Ergänzung der Information durch https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1982_323_0/1982_323_0.pdf das Datum nicht mit 9. Juli 1982, sondern mit dem 8. Juli 1992  und ungleich dem 16. Juni 1982 benennt, aha.". Wiederholender, "Löse noch nicht gefestigtes Wissen bei Zulassung für ein Studium an Universität, löse insofern nach erfolgreichem Abschluss Mag. ungleich Dr.jur. und das Gerichtsjahr. Löse https://edikte.justiz.gv.at/edikte/mv/ivliste.nsf/allanschrcd/M632254, habe bei Anwartschaft nicht die Anwaltschaft, wo doch r ungleich l wie links nicht rechts, also, Rechts nicht Links ist. Wiederhole nochmals Information zu https://www.awak.at/referenten/detail/735073ec-9243-e511-80bf-005056962073/ und das Jahr der Zulassung zum Beruf des Rechtsanwaltes ungleich dem Studium der Rechtswissenschaften, aha. Wiederholte den Fall AUTHERITH ungleich SACHS, habe im Fall von Michael SACHS eben den Titel des Dr._ur(.). Dabei es sein kann, dass drei Staatsexamen dies als solchen Titel ermöglichten, des Weiteren auf Mag. verzichtet schien, weil an sich zu dieser Erklärung in diesem Fall nicht möglich (wäre). Offen bleibt insofern, wie es im Fall von Mag. (z. B.: Harald PERL, Alois AUTHERITH, ...) somit (bei Zulassung zum Beruf des ..................) sein konnte, dass er, wo doch möglicherweise nicht Mag. (anderer Studienkennzahl), zumindest nicht der Rechtswissenschaften, als solcher ungleich zu Mag.Dr.jur. Alois AUTHERITH oder Michael SACHS je diesem Argument genannt wurde. Darüber hinaus der Titel LL.M. ohne Abstand als Master des einen, in dem Fall eben des Mag.Dr.jur. Alois AUTHERITH gegeben ist. Man also mit Bachelor ungleich Masterstudium diese beiden Stufen von Magisterium auch im Jahr 2022 noch unterscheiden kann, wo doch Mag.iur. Richard SIMSALIK mit Dissertation den Titel Dr.iur. als eben solchen belegen kann. Eine Bestrebung des Dr.iur. Titels, hier mit i geschrieben, er also ein Exklusivmerkmal, ja, eine Exklusion der Ableitung von Argumenten selbst ist. Die Ausschließung, die hierdurch im Argument geprüft wurde, sie nämlich besagt. Aha.". Der Lesende, "Der Autor Wolfgang BRANDSTETTER schreibt, also, nicht er oder Michael LANG wie anderer Jurist an anderer Universität bekannt gibt, man entweder Bachelor, Master oder Magisterium der Fakultät für Rechtswissenschaften benötigt, um Dr.iur. werden zu können oder das Studium besser nochmals wiederholt. Könnte bedeuten, komme ich aus anderer Studienrichtung, so habe ich in jedem Fall im Jahr 2022 die Möglichkeit, ahm, über das PhD mich von Juristen und innen betreuen zu lassen. Dabei schließe ich aber zugleich das Dr.iur. für all diese aus, wie auch ausgeschlossen sein kann, dass die Juristen an sich mit PhD ihr Doktorat beenden, weil sowohl mit Bachelor, Master als auch Magister (nur) die exakte Führung des Titels Dr.iur. erlangen können. Unabhängig davon, ja, man sagen kann, in beiden wie auch allen anderen Fällen, man Leistung erbringen muss, um am Ende PhD oder Dr.iur. zu sein, wie soeben im einen oder andere_ Fall für beide solche als je einer solcher, ja, Fall, ahm, mitgeteilt.". Das noch nicht gefestigte Wissen zu Dr.iur. ungleich PhD somit später bei Studienkennzahl(en: Beachte das PhD mit Dr.iur. und Mag.iur. ungleich Bachelor oder Master zu je einem anderen Studium, aha.) ungleich Studienrecht (und Service darüber) übend.

 
Stelle bei Geschichten von 1350 bis 1400 zu eben diesen fest, "Ist man also weder Alois AUTHERITH, Michael SACHS noch Harald PERL, so erbringt der Mensch in jedem Fall Magister, Doktor oder Erweis bei Studium zu solcher Würde, so auch deshalb, um als Bachelor und Master oder Magister eben das Doktorat (mit Dr.iur.) ungleich dem PhD als solcher Dr.iur. (r) wie (r.) erkären zu können. Es eigentlich total einfach ist, so man den Fall Heinz MAYER ungleich Paul OBERHAMMER oder Brigitt_ JUD ZÖCHLING nochmals wiederholt. So sind doch diese drei Personen im Argument der Fakultät für Rechtswissenschaften an Universität Wien nicht automatisch zu ebensolcher in Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck je Erweiterung des Studiums in Klagenfurt ungleich Wien zu befragen gewesen.". Ergänzungsvermerk zu (a) ungleich (a.) oder (r.) wie (r), "So ist ja eben auch an Wirtschaftsuniversität Wien, ja, alleine aufgrund der Ausweisung aller dort anwesenden Juristen und innen die Frage entstanden, warum man nur an (Technischer) Universität Wien in Wien das Studienrecht zur Habilitierung in Rechtswissenschaften hätte studieren können? Ja, nicht wahr?". Der das Unwissen Reduzierende, "Die Veränderung der Studienordnung somit bei Zeitraum bis 1966 mit Dr.rer.pol. (für Staatswissenschaften und) ungleich Dr.iur. (als solche später nicht im Studium der Wirtschaftswissenschaften oder Soziologie) erkennen konnte, dass die (nicht rein statistische) Veränderung der Studienordnung 1966 nicht jene zwischen 1975 bis 1978 war. So wurde ja angeblich erst ab 9. Juli 1982 die Umsetzung der Magisterien als solche Sponsion nachvollziehbar.". Der Übende, er ungleich der Übenden zitiert, "1975 erfolgte die Teilung der Fakultät in eine rechtswissenschaftliche und in eine sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Letztere wurde in den Jahren 2000 und 2004 in immer kleinere Einheiten aufgeteilt, heute gehen insbesondere die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und die Fakultät für Informatik auf sie zurück. Das Studium der Rechtswissenschaften wurde 1978 grundlegend reformiert und insbesondere in ein Diplomstudium und ein darauf aufbauendes Doktoratsstudium gegliedert. Ersteres sollte die Berufsbefähigung insbesondere für die 'klassischen' Juristenberufe (Richter, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsbeamter) darstellen, während das Doktoratsstudium stärker wissenschaftlich orientiert war und nun u.a. wieder eine Dissertation erforderte. Kleinere Reformen erfolgten insbesondere 1999 und 2006; die Einführung eines dreigliedrigen Studiums im Sinne des sog. Bologna-Prozesses wurden sowohl von der Fakultät als auch von den Vertretern der Juristenberufe abgelehnt.". Man somit in Veränderung der Studienpläne im Jahr 2017, 2021 und 2022 ergänzen darf, "Es also PhD Studien gibt, die auch nicht Jurist(inn)en zur Betreuung durch Juristen und innen zulassen. Dabei man erkennt, ist man Jurist(in), dann wird man in jedem Fall Dr.iur., nicht jedoch PhD, weil von Fakultät über das Studienservicecenter so mitgeteilt. Darüber hinaus die Anpassung an den https://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess vollzogen wurde, da man bei Interesse auch nicht das vormalige Magisterium als Diplomstudium leisten muss. Es erlaubt ist, auch Bachelor, Master und Doktoratsstudium für die Erklärung der Fakultät selbst zu leisten.". Der Lesende, "Verdichte somit die Reduktion von Unwissen, habe bei 1975 die Veränderung der Fakultäten, da ja dann auch eine Wirtschafts und Sozialwissenschaftliche Fakultät Bestand aufnahm. Darüber hinaus die Studien an Universität Wien nicht mehr in allen Fällen durch die vormalige Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften erklärt sein konnten, wie es vermutlich vormals eben versucht wurde. Es aber alleine bei Rechtswissenschaften selbst offensichtlich ist, dass dem so nicht sein kann.".

Mit den besten Grüßen, lese über die Berufsberechtigung eines Masters oder Magisters, es auf Fakultät genannt wird.
 
 
 
 
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Ihre Übung, übe 1966, übe Dr.rer.pol. ungleich Dr.iur., löse 1975, löse 1978 und 9. Juli 1982 bis in die 2000er Jahre, löse dann 2021 und 2022.

Referenzen.
#. Hinweis: Löse, "Löse Berufsmöglichkeit der klassischen Berufe von Juristen und innen, beispielsweise Rechtsanwalt, Notar, Richter, ..., ah, aja.".
#. Hinweis: Löse, "Löse Berufsmöglichkeit der klassischen Berufe von Juristen und innen, beispielsweise Rechtsanwalt, Notar, Richter, ..., ah, aja.".
#. Hinweis: Löse, "Löse Berufsmöglichkeit der klassischen Berufe von Juristen und innen, beispielsweise Rechtsanwalt, Notar, Richter, ..., ah, aja.".

Mittwoch, 13. Juli 2022

Sachverständiger, "Es zuerst Mag.iur. und erst dann Dr.iur. Walter ROSENKRANZ wäre.".

 
Sehr geehrte Wähler(innen), weniger Mandant(inn)en [Beachte: 1. Oktober 1978, es eigentlich ab (...) bei anderem Studium auch recht gut erklärt wurde.]!
 
Nachdem der ehemalige Generaldirektor des https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Rundfunk einem der Freiheitlichen Partei Österreichs entsprechendem Milieu entspringt, war es im Fall von Mag.iur. https://www.wehrschuetz.at/ durchaus von Interesse, die genannte Unternehmung an sich als Rot ungleich Blau zu beleuchten. Die Österreichische Volkspartei, von Freiheitlichen oftmals als [...]verein vermutet, sie also mit der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, die die Österreichische Volkspartei ebenso als nicht akademisch geschulte Partei vermutete, sie bei Ordinarien ungleich Lehrstühlen bemerkend, "Hoppala, da haben wir uns mit Blau ungleich Rot bei Grün zu weit aus der Hypothese gelehnt.". Der aktuelle Bundespräsident, seines Zeichens Coautor von außerodentlichem Professor in Rente, beispielsweise Herrn Dr.rer.soc.oec. Robert HOLZMANN, er also bei dessen Nähe zur Freiheitlichen Partei im Überraschungsmoment von Georg WINCKLER notierend, "Na, Herr (Mag.rer.soc.oec.) Andreas TREICHL, was glauben Sie, welches Parteibuch (em.o.Univ.Prof.Dr.rer.pol.) Georg WINCKLER hat?". Gutachter, "Lassen Sie die Antwort doch die Studierenden selbst geben. Es wird Ihnen eine gute Übung zu dessen Habilitierung und Promotion selbst sein. Ihre vormalige Erklärung zum Bundesgesetzblatt, beispielsweise auch der Studienordnung an sich.".
Der Richter, hier als Dr.rer.pol. kein Urteil sprechen könnend, er also bei Dr.jur. ungleich Dr.rer.pol. mit Dr.phil. notierend, "Und, studieren Sie jetzt Politikwissenschaften oder Staatswissenschaften?", worauf der Interpret von Peter FILZMAIER, ja, ohne Kenntnis dessen Diploamrbeit, Dissertation oder Habil. Schrift eine optionale Antwort reicht, "Die Frage war mir zu einfach. Daher wechselte ich an die Donauuniversität in Krems an der Donau. Ihr Michael GETZNER, später bei Reinhard NECK den Fall der Diplomarbeit ungleich Dissertation für Habilitierung wiederholen dürfend.". 

Mit den besten Grüßen, beachte hier die Tätigkeit von Dr.iur.Mag.iur. Richard SIMSALIK, er ja nicht o.Univ.Prof.Dr.iur. Wolfgang BRANDSTETTER ist.



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Ihre Erinnerung an https://wirtschaftswissenschaften.univie.ac.at/dockner-lecture/, löse https://orf.at/newsroom/segment/15199580.

Referenzen.
#. Hinweis: Löse, "Löse.".
#. Hinweis: Löse, "Löse.".
#. Hinweis: Löse, "Löse.".