Mittwoch, 13. Juli 2022

Sachverständiger, "Der Fall Walter ROSENKRANZ, Studium von 1980 bis 1989.".

 
Sehr geehrter Herr Dr.techn.Dipl.Ing. Vorname NACHNAME (Beachte: Im Fall Dr.iur. es so sein könnte, dass er Kraft Gesetzes den 1. O. 1978 ignorierte, aha.)!
 
Nachdem Sie nicht mit Ihrem Neffen zu verwechseln waren, konnte man mit Dipl.Ing. und Bundesministerium für Finanzen in der Nachfolge zu Ihnen und Frau Mag.rer.soc.oec. wie folgt üben. Der Übende, "Frau Landeshauptfrau, sie nicht promovierte, aber diplomierte. In ihrem Fall jedoch es weder Universität Wien noch Universität für Bodenkultur in Wien war, ja, ist.". Studierende, sie später in Niederösterreich bemerkt habend, dass Österreich große Flächen für den Anbau von verschiedenen Nutzpflanzen bietet. Der vormalige Generalanwalt einer großen ................................., er mit Dr.iur. ungleich Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soc.oec. und Mag.iur. vor cirka 100.000 ungleich 15.000 Matrikelnummern an Universität Wien bei Vorladung zu Senat ungleich Universitätsrat bemerkend, "Aha. So war das also, als Herr em.o.Univ.Prof.Dr.rer.comm.Dkfm. mit Dr.med.univ., welcher dies in einer Person gewesen war, dem Nachfolger, Herrn em.o.Univ.Prof.Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soc.oec. oder Herrn em.o.Univ.Prof.Dr.rer.comm.Dkfm. erklärte. Dabei dachte ich schon, wäre Herr em.o.Univ.Prof.Dr.iur. ohne Mag.iur. nicht Rektor gewesen, dann wäre er es wirklich, ja, gewesen. Ihr em.a.o.Univ.Prof.Dr.techn. Vorname NACHNAME, aufgrund des Umstandes, dass er Slowake geblieben war, ja, ist, eben nicht o.ö.Univ.Prof. werden konnte, so der ordentliche österreichische Universitätsprofessor, beispielsweise o.Univ.Prof.Dr.phil., in seinem Fall (Herr) em.o.Univ.Prof.Dr.phil. (V. N.), vormals an Technischer Universität Wien zu solch( passend)em Titel angetroffen.". O.Univ.Prof.Dr(.phil./rer.nat.)Mag(.phil./rer.nat.) in Vermutung zu seiner eigenen Professur, "Könnte bedeuten, wäre ich o.Univ.Prof und demnach am Satzanfang als O.Univ.Prof. genannt, so wäre der Coautor, beispielsweise em.o.Univ.Prof.Dr.phil. ebenso solcher. Nur, ja, in seinem Fall, er der Coautor des NOBELpreisträgers Vorname NACHNAME, wie der andere Coautor, folglich nicht em.a.o.Univ.Prof.Dr.phil. als ebensolcher em.o.Univ.Prof.Dr.phil. sagte. Denn, ja, in diesem Fall, Herr em.o.Univ.Prof.Dr.phil. vermutlich in Frankreich promovierte, wie anderer Dissertant nicht als solcher, ja, Professor in ......................... sagte. Ihr Coautor, beispielsweise Vorname NACHNAME, an sich nicht in Chemie, sondern Biologie, ja, diplomiert, promoviert und habilitiert.". Erinnerung an NOBELpreisträger für Medizin oder Physiologie, "Total einfach, oder? Ich meine, total einfach, finden Sie nicht?".
 
 
In anderen Worten, der Gutachter, er üben darf, "Gemäß Übergangsbestimmung wäre es so zu verstehen, dass nur in jenen Fällen, in denen man vor dem 1. Oktober 1978 inskri_ieren konnte, die Möglichkeit zu ersten, zweiten und dritten Rigorosen, ja, strengen Prüfungen bestanden hat. Daher, so der Fall der Bewerbung für das Amt des Bundespräsidenten, konnte man am gegenwärtigen Fall des Bundespräsidenten die interessante Titulierung Dr.rer.oec. als Anlass zur Lesung von Bundesgesetzblättern nehmen. So ist die Verwaltung des Bundes, in dem Fall Österreich, an sich eine Staatlichkeit, aha, die nicht einem diplomierten Volkswirten mit Geburtsort in Wien alleine zu überstellen war. Man mit Habilitierung von Vorname NACHNAME also erkennen konnte, dass sein Vorgänger, wenn auch nicht in Wien, sondern in Graz, ja, geboren ist, nicht in Innsbruck promovierte. So ist ja Vorname NACHNAME in seinem Fall, so darf vermutet werden, in Innsbruck ein zweitesmal wie zweites Mal promoviert, allerdings, so der Titel Dr.phil., eben nicht als Dr.rer.pol(.). Die Auskunft eines Juristen in Wien, dass man somit Politikwissenschaften an Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften studieren konnte, möglicherweise eine richtige ist, wenngleich auch hierbei niemals der Titel Dr.rer.pol. vergeben sein konnte, weil ja der Titel Dr.rer.pol. nur für Volkswirte und Staatswissenschaftler vorgesehen war. Hat man demnach Betriebswirtschaftslehre studiert, so bemerkte man bei weit über 20.000 Studierenden, ja, alleine in Wien, dass hierzu eigene Universität, beispielsweise zwischen 1190 und 1090 Wien, ja, mit Nachfolge in 1020 Wien, ahm, Bestand hat. Man ganz fasziniert ist, wie die Fakultät für Rechtswissenschaften in ihrer Intellektualität dies selbst nicht üben konnte.". Gutachter, "Zitiere nochmals, aha, [ca. 1969], dies dann Diplomarbeit oder Dissertation zu in jedem Fall genannter Diplomarbeit [ca. 1970] als solche für Zeitraum des Studiums, also, für 1971 bis 1975 belegen könnte. Der Fall der Dissertation in 1090 Wien, er somit nicht 1190 Wien als Rückstellung in 1020 Wien für eben dessen Dissertation, so Mag.rer.soc.oec., in 1090 Wien zu Entlehnung anbot. Aha.". Em.o.Univ.Prof.Dr.rer.comm.Dkfm.Ing. Vorname NACHNAME, er in der Folge in 1200 Wien übend, "Könnte bedeuten. Hätte Herr Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soc.oec. bei ............................ promoviert, dann wäre er nicht jener Bundeskanzler, der dies als Dr.rer.comm.Dkfm. gewesen war, folglich em.Dr.rer.comm.Dkfm. Vorname NACHNAME ist. Der Fall gleichen Falles folglich noch einfacher, wie der emeritierte Vizekanzler bei Prüfung des Bundesministeriums für Finanzen als ehemaliger Finanzminister sagte.".

Mit den besten Grüßen, lese über die friedliche Absicht der Volkswirte und Juristen, betrachte hierzu den Ukraine Russland Konflikt.




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Ihre später bei Gerichtsbarkeit aufzuarbeitende "Friedensoperation", aha, beachte, Mag.rer.soc.oec. [ca. 1970], er nicht als gleicher Name Dr.iur. wurde.

Referenzen.

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