Freitag, 1. Juli 2022

Sachverständiger, "Wäre man Mag.iur.(a/r), bedürfte es bei Dr.iur.(r/a) der Dissertation.".

 
Sehr geehrte Prüfung des Titels Mag.Dr._ur. LL.M. Alois AUTHERITH [Beachte: Die Prüfung je eines Absolventen oder einer Absolventin, 1975 bis 1978 ff(.)]!
 
Nachdem die Wirtschaftsuniversität Wien selbst nicht ein Fakultätsstudium als Abschluss für weitere Studien freigeben konnte, kann auch der Titel eines an der Universität Wien erlangten Studiums ungültig sein. Ein Beispiel, "Prüfer kommt zu Gericht, erklärt Dr.iur.Mag.iur. Richard SIMSALIK, als er noch nicht Gerichtspräsident war, die Umstellung von Dr.iur. auf Dr.jur. oder Dr.rer.soc.oec(.).". Gegenbeispiel, hier von Autor oder Leserin vormals nicht gut genug geübt, "Ein nicht als Richter tätiger Ordinarius, beispielsweise https://www.wu.ac.at/wirtschaftsstrafrecht/team/brand, er also vermutlich mit seiner Habilitierung die Habilitierung des anderen Autors und anderen Ortes nicht mit dem Leser der Wirtschaftsuniversität Wien an Universität Wien, aha, also, das nicht abgeschlossene Diplomstudium der Betriebswirtschaft nachvollziehen kann. Es gemäß Lebenslauf von https://www.wu.ac.at/taxlaw/institute/staff/professors/lang weder für ihn, sei er ehemaliger Vizekanzler, ja, oder Ordinarius anderer Universität, noch einen anderen ebensolchen, erklärbar scheint.", so dass eine Richterin ohne Dissertation bei Mag.iur. und Promotion zum Dr.iur. anhand dessen Dissertation erklärt, "Aja, sehen Sie, ich selbst, ich habilitierte an der Wirtschaftsuniversität Wien, so ich https://www.wu.ac.at/taxlaw/institute/staff/professors/kofler als solchen Leser vor Gericht den Satz selbst ohne Papier und Bleistift zu fremder Protokollierung samt Vorladung von Herrn https://www.jku.at/institut-fuer-universitaetsrecht/ueber-uns/team/professoren/meinhard-lukas/ verlangen darf. Was fragen Sie, beispielsweise die für das Verfahren gemäß https://www.orf.at/#/stories/3274088/ zuständige Richterin, ja, Richter oder Richterin, wiederhole, was fragen Sie, der Sie im einen Fall als Bruder des einen nicht Physiker, im anderen jedoch in jedem Fall Facharzt, ja, Professor für Augenheilkunde sind, ja, was fragen Sie mich dann (ausserhalb oder innerhalb eines Gerichtes je Ebene und Prüfung darüber), warum ich, der ich als Bruder des einen weder in Rechtswissenschaften noch Wirtschaftswissenschaften diplomiert oder promoviert habe, ja, diesen Satz, den der, der in Rechtswissenschaften (nicht als solcher einer) habilitierte nicht (mehr) selbst vor seinem verstorbenen leiblichen Vater, ja, für den anderen aussprach?", worauf der Gutachter, der sich von einem Betriebsrat eine Professur ausmalen ließ, "Sehr geehrter Herr Bundesminister ausser Dienst (Beachte: Die Verwechslung zum möglichen Sohn.)! Gemäß https://www.juridicum.at/fakultaet/geschichte/ war das Studium der https://intra.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/personalwesen/Themen_A-Z/informationen_habilitation.pdf also etwas genauer zu prüfen.".
 
 
Zitiere für einen Magister ohne Referendarprüfung, aber mit Studienabschluss nach 1975, ah, nach 1978 mit drei Jahren Mindestdauer für nicht vorhandenes Doktorat in Unterscheidung von Promotion, Urkunde und Dissertation, "Und hier der vormalige Dr.iur., welcher bei Verwechslung von Mindestzeit und Mindestdauer, also, trotz Mindeststudiendauer und Mindestzeit nicht Mag.iur. war, darüber hinaus vielleicht auch nicht Mag. mit Referendarprüfung und Ehefrau des verstorbenen Bundespräsidenten ........................ war, ja, ist. Daher, so die vormalige Veränderung der Generalanwaltschaft einer Bank, diese Bank auch von Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soc.oec. vertreten sein durfte, wo doch Bank, weniger Gericht, die Anwaltschaft sich somit auf den Gegenstand der Bank bezog. Ein Irrtum, so Mag._ur, er also bei i für Zeile oder j für Spalte wie j für Zeile oder i für Spalte gar nicht so einach in allen Konten eben dieser oder jeder anderen Bank zu führen, insbesondere dann nicht, wenn die Fakultät für Mathematik ungleich Wirtschaftswissenschaften keine solche (Bank), also, weder Bank noch Versicherung, sondern eben (je eine verschiedene) Fakultät der Universität Wien ist. Eine Prüfung daher so viele Ebenen über einem Rechtsanwalt steht, dass man in 1020 Wien bereits damals neue Gebäude für die eine Bank in Bau reichte.". Es des Weiteren bedeutet, zitiere, "Mit der Studienordnung von 1893 wurden die beiden öffentlich-rechtlichen Fächer Verfassungs- und das Verwaltungsrecht Pflichtgegenstände des juristischen Studiums und nahmen seitdem einen großen Aufschwung. Ihrer stärkeren Verankerung im Studienplan standen aber noch lange große Vorbehalte entgegen, sodass die Idee entwickelt wurde, neben dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften ein besonderes Studium der Staatswissenschaften einzuführen. Dies erfolgte 1919, zeitgleich mit der Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium. Das neue Studium war weniger auf die Bedürfnisse der österreichischen Justiz zugeschnitten, betonte dagegen das Öffentliche Recht und auch die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer mehr. Es konnte bis 1966 studiert werden, als an seiner Stelle die Studien der Volkswirtschaftslehre und der Soziologie an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät etabliert wurden.". Ergänze, "1975 erfolgte die Teilung der Fakultät in eine rechtswissenschaftliche und in eine sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Letztere wurde in den Jahren 2000 und 2004 in immer kleinere Einheiten aufgeteilt, heute gehen insbesondere die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und die Fakultät für Informatik auf sie zurück. Das Studium der Rechtswissenschaften wurde 1978 grundlegend reformiert und insbesondere in ein Diplomstudium und ein darauf aufbauendes Doktoratsstudium gegliedert. Ersteres sollte die Berufsbefähigung insbesondere für die 'klassischen' Juristenberufe (Richter, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsbeamter) darstellen, während das Doktoratsstudium stärker wissenschaftlich orientiert war und nun u.a. wieder eine Dissertation erforderte. Kleinere Reformen erfolgten insbesondere 1999 und 2006; die Einführung eines dreigliedrigen Studiums im Sinne des sog. (so genannten) Bologna-Prozesses wurden sowohl von der Fakultät als auch von den Vertretern der Juristenberufe abgelehnt.". Ergänze in Bezug auf Bologna(Bindestrich)Prozess, "Zu möglichen Titeln bei noch nicht in Geld zu leistenden Beratungen, man auf https://juridicum.univie.ac.at/studium/ verweist.". Interpretiere bei Reduktion von Unwissen, "Nachdem man am Beispiel von Heinz MAYER wie Information zu https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/heinz-mayer-o-univ-prof-dr-jur-dr-rer-pol und ungleich Georg WINCKLER die Güte der Universität Wien prüfen konnte, stellte man bei weiteren Prüfungen weitere interessante Geschichten zur vormaligen Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften fest. Erinnere, Anton MENGER, _arl MENGER, _arl MENGER in beiden Fällen nicht Carl Karl möglich. 1975, Trennung in eine Rechtswissenschaftliche und eine Wirtschafts und Sozialwissenschaftliche Fakultät, erinnere den Fall Hanns ABELE, er nicht einmal Dissertation [in (Kennzahl)wissenschaften] vorweisen konnte, darüber hinaus der Fall Stephan KOREN zeigte, dass es bereits in den 1940er Jahren Diplomarbeit 1945 und Dissertation 1946 gab. [Herr (Dr._ur.)] Hanns ABELE, was für ein gewitzter und später an anderer Universität berufener Mann der Universität Wien er samt Information zu https://de.wikipedia.org/wiki/Hanns_Abele ungleich https://de.wikipedia.org/wiki/Ewald_Nowotny oder https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/georg-winckler-o-univ-prof-dr nicht war. Zitiere im Zitat, 'Wohnungsmarkt (zus. mit Georg WINKLER). Inst. für Stadtforschung, 1976.', aha, zitiere https://scholar.google.de/scholar?hl=de&as_sdt=0%2C5&q=Wohnungsmarkt%3A+Ans%C3%A4tze+zu+einer+polit%C3%B6konomischen+Theorie+der+Wohnungswirtschaft&btnG=, WINKLER, nicht WINCKLER, obwohl er WINCKLER, folglich nicht https://scholar.google.de/scholar?hl=de&as_sdt=0%2C5&q=GM+WINKLER&btnG=, aha, meinte. Doch Gerald Michael WINKLER, er weder Jurist noch wirklicher Ökonom, wenngleich auch Mathematischer Ökonom, also, doch und wieder nicht, ja, Ökonom war. Lese bei vormaliger Unsicherheit im Fall WINKLER ungleich WINCKLER, Dr.rer.pol., o.Univ.Prof., a.o.Univ.Prof., Dr.techn., Dipl.Ing., Ausbildung am Institut für Höhere Studien weiter, also, lese insofern das Jahr 1978 mit grundlegender Reform, Dr._ur. Alois AUTHERITH demnach im Fall ohne Magisterium und bei Inskription vor dem Jahr 1978 ohne Umstieg auf neues Studium Mag. sein könnte, aber nicht in Rechtswissenschaften, da, wie beschrieben, dann die Dissertation verschriftlicht vorliegen müsste. Ein Referendarmagisterium wohl zu diesem Zeitpunkt eher unüblich war, weil nur eine Beendigung der Zweiten Staatsexamen zur Führung des Titels Dr._ur. eben diesen legitimierte. Die Abschlussarbeit aus der späteren Studientätigkeit in Krems an der Donau insofern den Titel LL.M.  mit eben solcher Einreichung auch an Universität Wien, wie bei Recherche zu Europarecht, als solche Diplomarbeit begründete. Somit die Ediktsdatei mit Mag. irreführend ist. Zitiere demnach bei https://de.wikipedia.org/wiki/Othmar_Spann ungleich https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Andreae_(%C3%96konom), welcher sich in Wien bei erstgenannten habilitierte. Der Sohn von zweitgenannten, hier nicht als MENGER MENGER MENGER Modell gelehrt, er als https://de.wikipedia.org/wiki/Clemens_August_Andreae bei https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Schm%C3%B6lders habilitierte. Der vormalige Betreuer von https://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz_Habsburg-Lothringen somit nicht die Dissertation, die https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/alexander-van-der-bellen-univ-prof-dipl-vw-dr ungleich seiner Diplomarbeit verfasste, als Habil. Schrift bislang prüfte. Exakt das ist ja das Problem aus allen Berufungen hieraus. Insofern, ob https://www.karlvonhabsburg.at/ nun Dr.iur. mit Zweiten Staatsexamen und Erklärung der Universität Salzburg er ist, kann von mir, der ich ja nicht als dieser Auskunft geben kann, nicht beantwortet werden. Daher wunderte man sich als mittlerweile älter gewordener Mensch, welche (Schnee/Hagel)_räumer und innen in (Klein)Wien seit jeher 'Erbe' ohne Erläuterung zu 'Erbschaftskauf' oder 'Kauf und Schenkung' als solche 'Steuererklärung' erfuhren.". Autor in Korrektur vormaliger falscher Erinnerung des Titels, "Otto VON HABSBURG also nicht Geschichte, sondern Sozial und Staatswissenschaften studierte.". Es mit https://www.abebooks.com/COUTUMES-DROITS-SUCCESSORAUX-PAYSANNE-LINDIVISION-PROPRIETES/14136651776/bd ohne Promotion in Geschichte oder Rechtswissenschaften für die Wirtschaftswissenschaften oder jeder andere bedeutet, "Nach der mit Auszeichnung bestandenen Reifeprüfung griff Otto VON HABSBURG im Oktober 1929 ein Studium der Staats- und Sozialwissenschaften an der Katholischen Universität Löwen auf und nahm den lothringischen Titel Herzog von Bar an.[11][12][13] Unter diesem Namen wurde er auch immatrikuliert.[14] Im Rahmen der Arbeit an seiner Dissertation über österreichische Agrarfragen absolvierte er einen Studienaufenthalt bei Max Sering an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Am 7. Juni 1935 erhielt Otto VON HABSBURG, nach mit Auszeichnung abgeschlossenem Studium, an der Universität Löwen den Titel eines Doktor der sozialen und politischen Wissenschaften.[15][16]". Ergänze in der Rückführung der Staatswissenschaften, die heute an der Fakultät für Sozialwissenschaften mit https://staatswissenschaft.univie.ac.at/ genannt weden, "Heute stehen die Rechtswissenschaftliche Fakultät sowie die Fakultäten für Wirtschaftswissenschaften und für Informatik in der Tradition der alten rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät." und verweise auf https://sowi.univie.ac.at/, sie in der Information nicht erwähnt.
 
Mit den besten Grüßen, bin gespannt, wie die Familie LOTHRINGEN diesen "Witz" bei Dissertation von Otto VON HABSBURG zu interpretieren verstand.
 
 
 
 
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Ihre vormaligen Prüfungen an der Wirtschaftsuniversität Wien, sie dann nicht in Linz erledigt, ah, aja, löse eine Promotion in Kirchenrecht ungleich anderem.
 
Referenzen.
#. Hinweis: Löse, "Löse https://www.heinz-mayer.com/.".
#. Hinweis: Löse, "Löse https://zvr.univie.ac.at/mitarbeiterinnen/oberhammer-paul/.".
#. Hinweis: Löse, "Löse https://zivilrecht.univie.ac.at/team/zoechling-jud-brigitta/.".

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