Sehr geehrte Juristen und innen (Beachte: Löse https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=348.)!
Wie Sie selbst mit den Studien der jeweiligen Dekane feststellen können,
war nach Ausgliederung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik aus der Fakultät für Sozial und Wirtschaftswissenschaften (Wirtschafts und Sozialwissenschaften) diese
Prüfung eine durchaus sinnvolle. So ist unabhängig der Publikationen,
die je Fakultät verschieden zu verstehen sind, nicht immer diese
Tätigkeit des Publizierens ein sinnvoller Indikator, um Arbeit oder
Leistung als solche zu ermessen. Denn, richtig, im Fall des Zeitraumes 2000 bis 2004, es eigentlich nur https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=348 war, der nach 1966
an Universität Wien selbst promovierte, dabei (angeblich) später auch
habilitierte. https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/gunther-haring-o-univ-prof-dipl-ing-dr, er ja eigentlich dann wiederum Dipl.Ing. und
Dr.techn., demnach war dieser habilitierte Universitätsprofessor sowohl an https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=271 wie auch https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=348 genannter (und vormaliger) Dekan, ja, eben nach Promotion und Sponsion in einem Studienfach jedoch bei erster Beschreibung bereits weder Wirtschaftswissenschaften noch Sozialwissenschaften aus dem Titel ableitbar waren. Man sagen kann, er als solcher im Jahr 2022 eher an Fakultät für Mathematik oder an Fakultät für Informatik, nicht jedoch an Fakultät für Sozialwissenschaften, von Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ganz zu schweigen, ahm, zuordenbar wäre, so die Information darüber. Würde
bei Einrichtung eines Kontos für https://ufind.univie.ac.at/de/person.html?id=1817&teaching=true bedeuten, dass man
auch diesen eher als Informatiker, weniger Mathematiker, ja, so auch nicht zwingend als Statistiker bezeichnen würde.
Der Fall der heutigen https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=350 am ehesten noch in Vertretbarkeit des Argumentes einer Anerkennung führt, wenngleich auch hier das Argument des akademischen Titels ein durch Diplomarbeit und Dissertation ausserhalb des https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1966_179_0/1966_179_0.pdf gegebenes ist. Man es im Fall von Dr.techn. und Dipl.Ing. aber so nicht im Erweis des Einkommens darüber bemessen kann. Der
Name vielleicht nur eine Leihgabe, die bei heutiger https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=350 mit dessen Erklärung, die eben eine solche zu glaubende ist, eben diese als solche Unsicherheit vorgab. Stelle
insofern mit Diplomarbeit über https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=259 ungleich der vormaligen https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=271 oder https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?title=&functionary=269&faculty=319 fest,
"Aha, und dann die Habilitierung über Mathematische Auswahlfunktionen,
interessant.".
- Löse https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/gunther-haring-o-univ-prof-dipl-ing-dr.
- Löse https://informatics.tuwien.ac.at/people/guenther-haring.
- Löse bei sehr viel Unklarheit in der Vergütung von Ausbildung und Beruf samt Arbeit und Leistung über https://search.obvsg.at/primo-explore/search?query=any,contains,G%C3%BCnter%20HARING&tab=hs-tab&search_scope=OBV_HS&vid=OBV&lang=de_DE&offset=0.
- Löse https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71323214120003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=hs-tab&query=any,contains,G%C3%BCnter%20HARING&offset=0.
- Löse https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71424845020003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&isFrbr=true&tab=hs-tab&query=any,contains,G%C3%BCnter%20HARING&offset=0.
- Löse Habil. Schrift, habe derzeit kein Ergebnis.
Man also mit der Vorgeschichte der
Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften sagen kann, dass die
Staatswissenschaften ungleich einem Institut der Politikwissenschaften
nicht mit diesen zu verwechseln sind, da auch heute bei Studium der
Staatswissenschaften diese Verwechslung denkbar ist. So muss man ja
offensichtlich nicht unbedingt den Titel Dr.rer.pol. als solchen
erklären, wenn man ohnehin immerzu für Geld und Währung vorgab, ja,
vorgibt, Recht zu haben. Doch, ja, exakt dies ist das Unrecht, was der
Titel Dr.iur. ungleich Dr.jur. je Bundesgesetzblatt vorbrachte. Denn ist
man erst 1979 geboren, hätte man gar nie in ersten, zweiten oder
dritten Rigorosen, ja, strengen Teilprüfungen die Rechtswissenschaften
als Dr.iur. erweisen können. Es eben seit März 1978 mit Mag.iur. so
vorgegeben ist. Ignoriert man dies, ja, diese Vorgaben, so förderte man
nur den Betrug, weniger den Betrag, der in Währung als solches für Geld
Sicherheit bot.
Mit den besten Grüßen.
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