Sehr geehrter ordentlicher österreichischer Universitätsprofessor, ja, o. ö. Univ.Prof. [Argument, Bachelor, Master, PhD, löse Bundesgesetzblätter(.)]!
Nachdem
ich also am 7. Juli 2022 und am 8. Juli 2022 in Wien auf Besuch war,
kann man wie folgt feststellen. Lukas P_RK_, "Die Diplomarbeit von
Andreas TREICHL, sie gemäß Bundesgesetzblatt des Jahres 1966 sehr viel
Sinn ergibt, wenngleich auch mit Eintrag zu [ca. 1970] nicht gesichert scheint, dass er sie selbst nach Studium von 1971 bis 1975 als solche erklären konnte. So wäre in seinem Fall der Vergleich zu Karl AIGINGER wie
folgt zu erlernen. Hätte (Herr) Andreas TREICHL (beispielsweise im Jahr) 1965 inskri_iert und im Jahr 1966 die
Studienordnung gemäß Bundesgesetzblatt gewechselt, dann wäre der Fall
so, dass Karl AIGINGER eine andere Diplomarbeit, beispielsweise ab 1966, ja, für den Erweis eines Mag.rer.soc.oec. als solche Diplomarbeit an Universität Wien
vorlegen können müsste. Interessantes Detail hierbei, die Betreuung eines Volkswirten, so das Beispiel Andreas TREICHL, auch durch einen Doktor der Betriebswirtschaftslehre ausreichend gewesen wäre, wenngleich es am Beispiel von Erich LOITLSBERGER auch anderes gezeigt wurde. Erkläre insofern die Diplomarbeit bei dem erinnerten em.o.Univ.Prof.Dr.rer.comm.Dkfm. Erich LOITLSBERGER als eben solche, ja, Diplomarbeit in Volkswirtschaftslehre, aha. Dies auch durch außergerichtliche wie nicht an Fakultät für Rechtswissenschaften vorliegender Darstellung der Diplomarbeit
nachweisbar war. Somit der Fall [ca. 1969] ein ziemlich exakter Beweis
der späteren Dissertation, betreut durch Erich STREISSLER, ja, war und
ist. Darüber hinaus Karl AIGINGER an Universität Wien auch
habilitierte.". Der Prüfer, "Es so einfach schien, doch bei Lesung der
Studiendauer von Herrn Mag.rer.soc.oec. Andreas TREICHL nicht nur zur
Prüfung der Erste GROUP, der Erste BANK und sämtlicher Stiftungen kam,
nein, man für Herrn Andreas TREICHL auch die Prüfung noch erklären
durfte.". Der Prüfer, "So hat doch Herr Andreas TREICHL eine
Diplomarbeit bei em.o.Univ.Prof.Dr.rer.comm. Dkfm. Erich
LOITLSBERGER, LS, verfasst, ja, aber nicht cirka im Jahr 1970, sondern
eher nach Studium von 1971 bis 1975, somit am ehesten im Jahr 1975.
Hätte er demnach an Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften besser
aufgepasst, so hätte er mit dem Bundesgesetzblatt des Jahres 1975 auch
die Ausgliederung der Fakultät für Wirtschafts und Sozialwissenschaften
besser argumentieren können. Möglicherweise er selbst ja mit
verstorbenen Dr.iur. wie Dr.jur., ja, mit seinem leibliche_ Vater
Heinrich TREICHL verwechselt schien. Doch, ja, wie das Jahr 1997 zeigte,
1975, es 22 Jahre vor 1997 passierte und die Tätigkeit für die Bank,
die sich veränderte, eine reale war. Die Diplomarbeit insofern den Fall
des nicht vorhandenen Doktorates als ebenso nicht vorhandener
Promotionsbescheid über den Titel Dr.rer.pol., den es in seinem Fall
nicht geben konnte, ist. Es also bei Dr.iur. oder Dr.jur. gut erklärt
war, als man 1966 von 1975 und 1978 von 1982 zu unterscheiden begann.".
Der Gutachter, vormals die Österreichischen Medien bei nicht Ausweis von promovierten Politikwissenschaftler geprüft habend, er mit Dr.phil. ungleich Mag.phil. und dem nicht nachweisbare_ Doktorat von Christian KE_N zu Dissertation Nikolaus _ERN vermerkend, aha, "Prüfe so dann den Fall BRANDSTETTER, Andreas ungleich
Wolfgang, ja, Kurt SVOBODA, Peter EICHLER, aber auch alle anderen Fälle.
Prüfe so dann auch die Annahme, die Ersten Staatsexamen bei Karl VON
HABSBURG wären gegeben, obwohl rein aus der Überlegung dies nicht sein
kann, so das Bundesgesetzblatt. Löse also die Annahme, Dr.iur. oder
Dr.jur. A_ois AUTHERITH im Fall der Ersten, Zweiten oder Dritten
Staatsexamen ungleich Diplomstudium nach 1978, kein Rückstieg, somit die
Option auf Dr.iur. oder Dr.jur. nur mit Dissertation in
Rechtswissenschaften möglich wäre. Aha. Informiere mich so dann in (gesetzlich notwendiger) Übung
zu https://oesterreichunddieaufregungineuropa.blogspot.com/2022/07/sachverstandiger-franz-ferdinand-von.html
zum Fall Jo___ STROBL ungleich _arl SEVELDA oder Herbert STEPIC, so
auch im Fall Walter ROTHENSTEINER ungleich Christian KONRAD und Erwin
HAMESEDER, aha. Habe aufgrund der Studienordnung für Staatswissenschaften, ja, am Beispiel des Zeitraumes 1919 bis 1966, ja, auch an Hochschule für Welthandel die Möglichkeit, ahm, einer Promotion in Handelswissenschaften, nicht jedoch in Staatswissenschaften, so die Unterscheidung von Erinnerung an Dr.rer.pol.Dipl.Vw. St. KOREN zu Zitat em.Dr.rer.comm. Herbert STEPIC. Löse insofern vor 1966 den Fall Herbert STEPIC ungleich Karl SEVELDA und Karl SEVELDA ungleich den Fall nach 1966, so die Veränderung durch Walter ROTHENSTEINER wie auch Jo___ STROBL. Prüfe also bei angeblich korrekten Kontoständen je einem Konto und einer Nummer die vormals nicht nachvollziehbaren Argumente in Rechtswissenschaften, so auch bei Ersten, Zweiten und Dritten Staatsexamen, beispielsweise im Zeitraum von 1919 bis 1978. Ja, prüfe den Dr.iur. oder Dr.jur. Titel im Fall von Christian KONRAD. Stelle dabei fest, es bei Mag.iur. Erwin HAMESEDER jedoch keine Notwendigkeit zu Klausur oder Hausarbeit, ja, auch nicht Diplomarbeit gab, weil die Juristen und innen das selbst ausserhalb von Fakultät für Rechtswissenschaften, aha, so meinten, interessant. Löse demnach die Veränderung der Prüfung zu Fakultät für Rechtswissenschaften anhand der Rechtswissenschaften selbst, so es ja seit 1978 und 1982 eindeutige Regelung durch das eine oder andere Bundesgesetzblatt gibt. Dabei auch der Titel Dr.rer.pol. ausgelaufen schien, da nach Inskription zu Staatswissenschaften nur mehr Dr.phil., ja oder eben Mag.phil. als solcher Erweis für Staatswissenschaften realisierbar schien. Möglicherweise es auch Mag.rer.soc. oder Dr.rer.soc. heute sein könnnte, wo doch Staatswissenschaften an Fakultät für Sozialwissenschaften untergebracht ist. Somit die Unterscheidung von Staatswissenschaften und Politikwissenschaften nicht mehr so einfach scheint, wie man es auch früher gerne im Titel des Dr.rer.pol. offen ließ, ob der Unschuldige nun eher ein Interesse an Staatswissenschaften oder Volkswirtschaftslehre, ahm, hatte. Man denke nur an das Beispiel von Georg WINCKLER ungleich Heinz MAYER, welches als solches in Erinnerung an St. KOREN und ungleich dessen Sohn, Herrn Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soc.oec. St. KOREN in Erwägung gezogen sein darf. So scheint es ja selbst im Fall von Mag.rer.soc.oec. Andreas TREICHL ein Argument der Versicherung oder gar der Person Andreas BRANDSTETTER zu sein, so man für oder gegen, ja, Kurt, also, mit EICHLER oder Peter ungleich S_OBODA behauptet, dies(e zweite Verfehlung je einem Argument) wäre noch einfacher, wie Dr.phil.Mag.phil. oder o.univ.Prof.Dr.jur., ja, mit j ungleich i bei Entlehnung Diplomarbeit, Dissertation oder Habil. Schrift BRANDSTETTER von sich gab.".
Heute ist der 9. Juli 2022, wiederhole https://oesterreichunddieaufregungineuropa.blogspot.com/2022/07/sachverstandiger-7-juli-2022-besuch-in.html.
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Ihre Prüfung darüber, beachte H. J. HENNEIS, Heinz FISCHER ungleich V. oder W. PUTIN, aha, geprüfte oder nicht geprüfte Studienabschlüsse.
Referenzen.
#. Hinweis: Löse, "Löse cirka 1970 als nicht korrigierte Prüfung zu Mag.rer.soc.oec. Andreas TREICHL, es keine Promotion gibt.".
#. Hinweis: Löse, "Löse cirka 1970 als nicht korrigierte Prüfung zu Mag.rer.soc.oec. Andreas TREICHL, es keine Promotion gibt.".
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