Sonntag, 17. Juli 2022

Sachverständiger, "Sie haben noch nie eine Lehrveranstaltung besucht? Aso.".

 
Sehr geehrte Erinnerung an (Beachte: Mögliche Interpretation des ersten Dr.rer.pol. Titels an Universität Wien, beachte Zeitraum vor 1. April 1940.)!

Nachdem der Titel Dr.rer.pol. eine gar nicht so unumstrittene Geschichte in Österreich vorzuweisen hat, möchte ich, später das Jahr 1955 als Wesentlichkeit in der Güte der Staatlichkeit Österreich erkannt habend, wie folgt zu bedenken geben. Interpret von Dr.jur.Dr.rer.pol. Heinz MAYER, "Nachdem Herr em.o.Univ.Prof.Dr.(I./II.) Heinz MAYER in (II.) ungleich (I.) habilitierte, darüber hinaus auch Dekan der Fakultät für ................ gewesen war, müsste es für den Dissertanten wahrlich einfach sein, so er die Zeit der Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften wiederholen lässt, ja, gemäß der Amtszeit zu Fakultät für Rechtswissenschaften oder anderer zu eben dieser Erklärung [der (III.)] in (Sommer)Übung reicht.". Prüfer, vormals nach oder vor 1978 inskribiert habend, "Und, waren Sie jetzt im Sommersemester des Jahres 1978 oder im Wintersemester des Jahres 1978 zu 1979 Dekan der Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften? Ich meine, waren Sie Dekan für die Fakultät für Rechts und Staatswissenschaften oder nur der Fakultät für Rechtswissenschaften? Wissen Sie nicht? Aha.". Der im Sommersemester als Mann angefeindete Dekan, beispielsweise anderer Fakultät, er bei Erinnerung an 1975, einem Jahr, welches im Wintersemester auf 1976 überzutragen war, notierend, "Ich meine, ja, wenn Herr Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften nicht weiss, wer der erste Dekan für Wirtschafts und Sozialwissenschaften (wie Sozial und Wirtschaftswissenschaften) war, dann haben Sie einen ersten, wenn nicht gar besten Erweis, dass er nicht im ersten Wintersemester nach ............... für Wirtschaftspädagogik inskri_iert hatte. Denn, richtig, bei Dipl. Hdl. war es so, dass später bereits das Dr.rer.pol. nicht an Wirtschaftsuniversität Wien belegbar schien. Darüber hinaus Herr Dr.rer.comm. meinte, hätte (Frau) Dr.rer.pol.(a) mit Diplomarbeit in Volkswirtschaftslehre als Dipl.Vw.(in) an Universität Wien abgeschlossen, hätte es die Handelswissenschaft(lerin) ungleich der Betriebswirtschaft bei Volkswirtschaft bereits erklären können. Allerdings, so die spätere Wunschvorstellung von Dr.iur., stimmte bereits die (female) Erinnerung zum vorgebrachten Vorlesungsverzeichnis nicht. Man sehr beeindruckt war, wie genau es die eine oder andere Universität in Österreich und Europa mit den Gesetzen so nimmt.". Der die Schlüsseln für die Handschellen suchende Richter, er also bei fehlender Promotion zu Dr.techn. mit Beauftragung des Dipl.Ing. bei Fakultät für ................. zu bedenken gibt, aha.
 
 
Gutachter, "Könnte für die Vorstellung des Patienten ungleich Mandanten bei Dr.iur. ungleich Mag.iur. oder Dr.med.univ. bedeuten, aha.".
 
 
Prüfer, hier vom Geprüften angefeindet, weil eine der Rechtsstaatlichkeit entsprechende Prüfungsfrage gestellt habend, er bei Besuch von 1020 Wien ungleich 1090 Wien notierend, "Aha, bei Inskriptionsdatum von St. KOREN, folglich nicht jenem, der bei em.o.Univ.Prof.Dr.rer.pol. Georg WINCKLER promovierte, es nun zur Prüfung des Lebenslaufes kam. Begründung, eben weil beide genannten Personen so viel Einfluss auf das Leben, ja, Erleben und Ableben von Menschen nehmen konnten, kann, darf und soll man solche Prüfungen regelmäßig abhalten.". Gutachter, "Und, Herr Universitätsrat St. KOREN, Frage, wie befanden Sie den Umstand, dass weder Sie noch Ihre Schwester habilitiert sind? Ja, befanden Sie den Umstand für wesentlich oder für nicht wesentlich?". Interpret von Georg WINCKLER, "Gute Frage, denn, ja, wäre ich als Dr.rer.pol. nicht der Betreuer von St. KOREN gewesen, könnte natürlich auch meine Professur erschummelt sein. Aber, ich meine, wen interessiert das schon?". Gutachter, im Fall von https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Koren einerseits die Interpretation des Studiums der Staatswissenschaften in der (Ersten) Republik Österreich in Betracht ziehen könnend, andererseits aufgrund des Einzelfalls dies nicht bestätigen dürfend, "Ah, jetzt verstehe ich. In diesem Fall St. KOREN inskribierte, ahm, als er selbst nicht mehr Österreichischer Staatsbürger war. Darüber hinaus an Hochschule für Welthandel eine neue Promotionsordnung vorgestellt schien. Die Universität Wien, welche St. KOREN die Promotion in Staatswissenschaften ermöglicht haben soll, dies noch nicht so gut bei Diplomarbeit in Volkswirtschaftslehre und Dissertation selbst erklärte.". Anderer Gutachter, "Könnte bedeuten, aha, bei St. KOREN man vermerken darf, er, ja, nach Zuspruch des Mag.rer.soc.oec. Titels noch Probleme hatte, das Bundesgesetzblatt des Jahres 1966 als maßgebliche Grundlage zu seinem späteren Beruf interpretieren zu können. Begründung, man bei Betreuung an Wirtschaftsuniversität Wien in jedem Fall den Unterschied von Vater zu Sohn und anhand der Promotionsverordnung vom 1. April 1940 erwähnen darf. Somit das Diplom für einen Volkswirten, beispielsweise Dipl.Vw. St. KOREN, nicht als Magisterium des anderen, ahm, vergeben sein konnte. Die Dissertation, in dem Fall nicht von Dr.rer.pol. St. KOREN, sie insofern bei Universität Wien nicht für Wirtschaftswissenschaften, sondern Staatswissenschaften, an anderen Dr.rer.pol. vergeben wurde. Der Fall des 1. April 1940 somit die Umstellung in den Wirtschaftswissenschaften durch den Verlust der Staatlichkeit Österreich in Erinnerung rief.". Gutachter zum Antrag für einen Euro, "Und, Herr Georg WINCKLER, wie lustig sind Sie und Ihr vormaliger Dissertant, ja, wie lustig finden Sie die Unterscheidung von Dr.rer.pol. und Dr.rer.pol. heute?". Der die Frage präzisierende Richter, hier als nicht habilitierter Doktor mit oder ohne Dissertation, "Wiederhole, wie lustig finden Sie, St. KOREN, Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soc.oec. St. KOREN oder die Erinnerung von ihm ungleich St. KOREN die nicht mögliche Befragung zu wie von Dr.rer.pol.Dipl.Vw. St. KOREN heute?".

Mit den besten Grüßen, hier der Fall der Staatswissenschaften, ab dem Jahr 1919 bis 1940 eindeutig an Universität Wien nachvollziehbar, löse 27. April 1945.




..................................................
Ihre spätere Verwirrung, löse 25. Juli 1939, in Kraft getreten, Promotionsverordnung 1. April 1940, Hochschule für Welthandel.

Referenzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen